…so oder so ähnlich könnten sich Gespräche über TradeDoubler bald anhören. Zugegeben, meine Schlagzeile ist etwas überspitzt, aber das Thema, was die Blogosphäre, sowie einige Affiliates momentan beschäftigt, dürfte das einst beliebte Partnerprogramm-Netzwerk einige Publisher (und meiner Schätzung nach auch Merchands) kosten. Denn TradeDoubler gibt eine Änderung der AGB bekannt, die es in sich hat. Dabei hätte ich es fast nicht bemerkt. Denn trotz der Tatsache, dass ich Mitglied im Affiliate-Netzwerk bin, ist mir die AGB-Änderung, die am 14.05.09 bereits bekanntgegeben wurden, entgangen (Naja, ich gebe zu ich habs zwar wahrgenommen, jedoch die neuen AGB nicht gelesen). Zum Glück bin ich im Affiliate-Blog von Karsten Windfelder nochmal auf dises brisante Thema gestoßen und konnte beim Durchlesen der überarbeiteten der erneuerten AGB von TradeDoubler nicht glauben was da steht.Ob die Änderung der AGB bei TradeDoubler einher gingen mit der Berufung eines neuen Geschäftsführers des Affiliate-Netzwerkes bleibt dahingestellt. Jedenfalls soll der neue Mann an der Spitze, Torben Heimann, unter anderem für die strategische Weiterentwicklung von TradeDoubler in Deutschland verantwortlich sein. Die neuen AGB indes dürften dafür allerdings wohl ein wenig überhastet “kreiert” worden sein, denn wie diese der Weiterentwicklung des Affiliate-Netzwerks in irgend einer Form behilflich sein können bleibt mir schleierhaft.
Nun aber zu den “lustigen, neuen Tradedoubler-AGBs”, wie sie Jojo von Internetmarketing-News beschrieben hat. Da wäre zunächst mal die neue Höhe der Vertragsstrafe, die wohl jeden Affiliate bzw. Publisher interessieren dürfte. Denn die pauschale Vertragsstrafe von 1000 €, die sogar auf etwaige Schadenersatzansprüche angerechnet werden konnten, wurde auf schlappe 10.000 € (in Worten: zehntausend) hochgesetzt. Im Originaltext heißt es dazu:
“Der Publisher verpflichtet sich im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Vereinbarung, an TradeDoubler eine angemessene und im Streitfall vom Gericht festzusetzende Vertragsstrafe, mindestens jedoch 10.000 € zu zahlen. Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird nicht angerechnet.” (§ 5)
Jetzt könnte man eigentlich meinen, dass man sowieso keine Vertragsstrafe zu bezahlen hat, wenn man einfach ganz ordentlich seinem Geschäft nachgeht und Partnerprogramme bei TradeDoubler, Affilinet und Belboon & Co. auf den eigenen Seiten bewirbt. Doch aufgepasst, auch für Publisher, die die Frechheit besitzen sich gleich bei mehreren Affiliate-Netzwerken anzumelden, um die Programme der Merchands zu bewerben, hat TradeDoubler eine Überraschung parat:
“Die Parteien sind sich bewusst, dass der vorliegende Vertrag und die Zusammenarbeit mit den Unternehmen nur aufgrund von TradeDoubler möglich sind, und erklären sich damit einverstanden, dass der Publisher für die Laufzeit des vorliegenden Vertrags und für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach dessen Ablauf keine Absprachen mit Dritten in Bezug auf Online-Werbung oder sonstige kommerzielle Online-Geschäfte mit Unternehmen trifft, die ein Beteiligungsprogramm haben, das über TradeDoubler angeworben wurde, Absprachen mit TradeDoubler ausgenommen.” (§ 7)
Im Klartext darf man also bei anderen Affiliate-Netzwerken kein Partnerprogramm bewerben, dass man schonmal bei TradeDoubler beworben hatte. Und sogar bis zu 6 Monate danach. Tut man dies doch, vielleicht weil plötzlich das andere Partnerprogramm-Netzwerk mehr Provision bezahlt, hat man sich laut TradeDoubler strafbar gemacht und wird zu 10.000 € verdonnert. Hört sich doch fair an, oder etwa nicht?
Wer jetzt glaubt das war schon alles hat sich allerdings geirrt. Denn neben “handwerklichen Fehlern” im Verfassen der AGB und unglaublichen Bedingungen für iSales-Werbemittel sind im Paragraph 9.6 folgende Zeilen zu lesen:
“Der Publisher hat täglich seine vertragsgegenständlichen sowie sonstigen Daten, insbesondere der Statistiken, Auszahlung sowie der Kontenverwaltung, selbst zu sichern und sich in seinem Account auf der Website einzuloggen.”
Tägliches Einloggen im Account als Vertragsgegenstand zu veranschlagen schlägt dem Fass entgültig den Boden aus. Wer sonst nichts mit seiner Zeit anzufangen weiß kann dies sicherlich tun. Für alle anderen dürfte sich dieser Paragraph wie Hohn anhören. TradeDoubler schneitet sich damit laut Oliver auf “erfolgreiche blogs” ins eigene Fleisch. Denn seit der Veröffentlichung der neuen AGB vor rund 2 Wochen haben schon einige Affiliates ihre Accounts gelöscht, was u. a. auf dem Seo-Marketing-Blog, Web 2.0 Blog und vielen anderen zu lesen ist. Ich bin mir ziemlich sicher, dass noch einige folgen werden und sich auch der ein oder andere Merchand beschweren wird, wenn ihm die Partner weglaufen.
Zu guter Letzt sei noch erwähnt, dass den neuen AGB binnen 28 Tagen ab Zugang “auf postalischem Weg” widersprochen werden kann, “ansonsten gelten die Änderungen als akzeptiert.” Zumal ich mir nicht sicher bin, ob dies überhaupt rechtlich haltbar ist stellt sich mir die Frage, warum der Widerspruch auf postalischem Weg stattfinden muss und nicht, wie die Anmeldung am Affiliate-Netzwerk sowie alle anderen Aktionen auch, online bzw. per Email erledigt werden kann. Scheint so, als wollten sich die Verantwortlichen von TradeDoubler vor einer Flut von Widersprüchen schützen. Was sie vielleicht nicht bedacht haben ist, dass viele derer, die die neuen AGB nicht akzeptieren wollen, eben nicht zu Stift und Zettel greifen, sondern einfach ihren Account löschen…
…und genau das habe ich auch getan. Adios TradeDoubler!
Seid oder ward auch ihr Mitglied bei TradeDoubler, dann postet hier eure Meinung zu den neuen AGB von TradeDoubler.
#1 by Dani Schenker on Mai 28th, 2009 - 19:51
Danke fuer den Hinweis!
Da ich bisher noch keine Umsaetze gemacht hatte, habe ich mich sofort abgemeldet. Da muss man echt auf zu viele Dinge achten…
#2 by earnfreak on Mai 28th, 2009 - 19:58
Da hast du recht. Mir entgeht auch so einiges, da ich mich nicht so gerne mit dem juristischen Kauderwelsch rumschlage. Aber manchmal ist es echt besser mal genauer nachzuschauen, was den Programmbetreibern so einfällt. Ich halte die Augen offen.